Lockerung: Ausgangsbeschränkung in Karlsruhe nicht mehr um 21 Uhr!

Bahn fährt durch den Europaplatz in Karlsruhe.
Symbolbild Foto: Fabian Geier

Baden-Württemberg will die Corona-Notbremse des Bundes komplett in Landesrecht umsetzen und auch die Ausgangsbeschränkungen erst um 22.00 Uhr beginnen lassen.

«Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Stuttgart. «Jetzt da immer rumzumachen, das hat keinen Sinn.» Zunächst hatte das Land erwogen, die Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weiter von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens gelten zu lassen.

Regel greift auch in Karlsruhe und dem Landkreis.

Kretschmann appellierte an die Menschen in Baden-Württemberg sich an die Regeln zu halten, um die dritte Corona-Welle abflachen zu können. «Der Bundesgesetzgeber hat das jetzt so entschieden. Die deutsche Bevölkerung sehnt sich immer nach Einheitlichkeit, die hat sie jetzt», sagte der Grünen-Politiker. «Was immer man von dem Gesetz halten mag, man muss ihm gehorchen. Das ist in der Demokratie wichtig, das man den Gesetzen folgt.»

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Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Erlaubt bleibt das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Kretschmann hält die Ausgangsbeschränkungen eigentlich für zu lasch und hätte sie gern verschärft. Doch die Überprüfung habe ergeben, dass die Gefahr hoch sei, dass eine eigene Landesregelung von Gerichten kassiert würde, hieß es Regierungskreisen. Der
Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre schon im Februar gekippt. dpa