Neue Bußgelder: In Karlsruhe steigen extrem die Preise für Verkehrssünder

Eine Frau findet einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
Symbolbild ©istockphoto/Highwaystarz-Photography

In Karlsruhe steigen die Preise: Deutlich höhere Strafen bei Verkehrsverstößen ab dem 10. November.

Nachdem am 28. April 2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten war, deren Teilnichtigkeit die Anwendung des neuen Bußgeldkataloges zunächst unmöglich machte, wurde am 8. Oktober 2021 im Bundesrat erneut über die Änderungen entschieden.

Nach abschließender Freigabe des Bundesverkehrsministeriums werden die geänderten Bußgeldsätze dann voraussichtlich ab 10. November in der Praxis angewandt.

„Sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr wird es merkliche Erhöhungen geben“, stellt Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fest. Insbesondere das widerrechtliche Parken auf Schwerbehinderten- oder Carsharing-Parkplätzen sowie im absoluten Haltverbot wird teurer. Wo bislang Strafen zwischen 15 Euro (absolutes Haltverbot) und 35 Euro (Schwerbehindertenparkplatz) in der Regel einen geringen erzieherischen Effekt hatten, muss zukünftig mit einem Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 55 Euro gerechnet werden. Das widerrechtliche Parken auf Carsharing-Parkplätzen konnte bislang sogar nur mit 10 Euro geahndet werden.

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Seit dem 1. Oktober 2021 droht auf Carsharing-Parkplätzen grundsätzlich auch eine Abschleppmaßnahme. „Bislang musste die Verkehrsüberwachung glücklicherweise noch keinen Gebrauch von diesem Instrument machen“, erläutert Käuflein. Dennoch sei eine konsequente Kontrolle und Ahndung wichtig, damit die Carsharingangebote für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auch attraktiv bleibe, so Käuflein weiter.

Zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs wird für die verbotswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges künftig sogar eine Strafe von bis zu 100 Euro angesetzt.

Auch die Erhöhung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein wichtiges Zeichen. Diese werden teilweise sogar verdoppelt. Hierzu stellt der Ordnungsbürgermeister fest: „So kann der erzieherische Effekt, der der Verkehrssicherheit dient, noch besser erreicht werden.“

Wann genau die Änderungen in Kraft treten, hängt von der Verkündung der Verordnung ab. Drei Wochen danach muss erstmals mit den härteren Strafen gerechnet werden.