„Keine Gültigkeit mehr“: Verkehrsschild eingeschneit im Winter

Ein eingeschneites Verkehrsschild.
Symbolbild © istockphoto/ollo

Der Schnee in den vergangenen Tagen hat für so einige eingeschneite Verkehrszeichen gesorgt. Experten erklären jetzt, wie es sich mit der Gültigkeit von einem mit Schnee bedeckten Verkehrsschild im Winter verhält.

Im Winter sind für Autofahrer eine gute Sicht und eine angemessene Bereifung wichtig. Doch es kann vorkommen, dass ein Schild zugeschneit ist. Die Gültigkeit eines solchen Verkehrsschildes im Winter ist klar geregelt.

Drohen Strafen, wenn das Schild im Winter voller Schnee ist?

Diese Frage stellen sich Millionen Autofahrer jedes Jahr. Schließlich kann der Verkehrsteilnehmer so nicht erkennen, welche Anweisung das Schild zeigt. Dazu kommt, dass mancher auch befürchtet, aus Unwissenheit eine Strafe zu erhalten und möglicherweise ein Bußgeld zahlen zu müssen.

Ausschlaggebend ist hier jedoch, ob man ortskundig ist oder nicht. Wer täglich, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, an einem bestimmten Verkehrsschild vorbeikommt, dem ist zuzutrauen, dass er weiß, was das Schild anzeigt. In allen anderen Fällen haben Experten eine klare Antwort darauf, ob die Gültigkeit erhalten bleibt, wenn das Verkehrsschild im Winter vollständig mit Schnee bedeckt ist.

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Sichtbarkeitsgrundsatz ist ein wichtiger Passus

Bei Verkehrsschildern gilt generell in Deutschland der Sichtbarkeitsgrundsatz. Dieser bezieht sich sowohl auf zugeschneite Verkehrszeichen als auch auf solche, die im Sommer von einer Hecke überwuchert sind. Der Grundsatz sagt aus, dass ein Schild vom Verkehrsteilnehmer mit nur einem Blick erfassbar sein muss.

Sofern das Schild also nur so weit eingeschneit ist, dass trotzdem klar ist, welche Bedeutung es hat, behält es seine Gültigkeit. Auch eindeutige Schilder, wie das achteckige Stoppschild, können vom Verkehrsteilnehmer klar zugeordnet werden. Es bleibt daher ebenfalls gültig. Aber wie ist es mit der Gültigkeit bei einem Verkehrsschild, das im Winter vollständig eingeschneit und unleserlich ist?

Grundsätzlich gilt, dass die Fahrweise und das Tempo immer an die Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst werden müssen, auch wenn ein eventuelles Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung zugeschneit und daher unleserlich ist. Ist der Fahrer geblitzt worden, weil das Schild mit Schnee bedeckt war und er das Tempolimit so nicht erkennen konnte, kann er gegen den Bescheid Einspruch einlegen.