Neue Abstandsregel: Wer sie nicht kennt, riskiert hohe Bußgelder

Zwei Hände am Steuer während einer Autofahrt auf der Autobahn.
Symbolbild © istockphoto/anyaberkut

Diese Abstandsregel ist nicht nur wichtig, sondern wer sie nicht einhält, riskiert auch hohe Bußgelder.

Beim Autofahren ist es sehr wichtig, Abstand zum Vordermann zu halten. Bremst dieser unerwartet, kann ein zu dichtes Auffahren einen schweren Unfall verursachen. Doch diese Abstandsregel bei der Parkplatzsuche kennen nur wenige – es drohen hohe Bußgelder.

Diese Abstandsegel spart viel Ärger

In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Ordnung alles, was mit dem Straßenverkehr zu tun hat. So auch diese Abstandsegel, die bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Viele Autofahrer kennen die Abstandsregeln beim Autofahren. Doch es gibt noch eine andere Regel, die etwas mit einem bestimmten Abstand zu tun hat. Und zwar betrifft dies das Parken – und zwar genau dann, wenn der Parkautomat defekt ist.

Die meisten Autofahrer dürften sich freuen, wenn der Parkautomat nicht funktioniert. Sie gehen dann größtenteils automatisch davon aus, dass sie jetzt gratis parken dürfen. Doch dies ist nicht der Fall! Hier greift eine bestimmte Regelung, die sich auf den Radius um den defekten Parkautomaten herum bezieht.

Das gilt bei einem defekten Automaten

Sollte der Parkautomat defekt sein und es deshalb unmöglich machen, einen Parkschein zu lösen, so dient als Ersatz zum Nachweis der Parkdauer die Parkscheibe. Denn auch dann, wenn der Parkautomat nicht funktioniert, darf die zulässige Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Zwischen öffentlichen und privaten Parkflächen gibt es hier jedoch einen Unterschied.

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Häufig finden sich auf den Aushängen zu den Geschäftsbedingungen, die bei privaten Parkplätzen gelten, Informationen zum Verhalten, wenn der Parkautomat defekt sein sollte. Für öffentliche Parkplätze ist die Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Hier steht unter § 13, dass das geparkte Fahrzeug mit Parkscheibe nur bis maximal zur Höchstparkdauer stehen bleiben darf.

150-Meter-Regel berücksichtigen

Der ADAC erklärt zudem eine wichtige Regel, die bei einem defekten Parkautomaten unbedingt beachtet werden muss: „Ist ein Parkautomat defekt, sind Autofahrer verpflichtet, in einem Radius von mindestens 150 Metern nach einem anderen funktionstüchtigen Automaten zu suchen.“ Das heißt also, dass man nach einer Option zum Ziehen eines Parktickets Ausschau halten muss. Und dies innerhalb eines 150-Meter-Radius.

Steht dieses Möglichkeit nicht zur Verfügung, ist es legitim, die Parkscheibe zu nutzen. Allerdings sollten Autofahrer zu ihrer eigenen Sicherheit ein Foto von dem defekten Automaten machen. Nur damit ist es möglich, Widerspruch einzureichen, sollte es trotzdem ein Strafticket geben. Wenn der Automat das Geld nicht akzeptiert oder man nicht genügend Kleingeld dabeihat, darf man nicht einfach alternativ die Parkscheibe nutzen. Denn sonst können bis zu 30 Euro Strafgebühr fällig werden.