Neues Verkehrsschild: Wer hier durchfährt, muss Bußgeld blechen

Ein Fahrrad steht an einer dicht befahrenen Straße.
Symbolbild © istockphoto/geogif

Viele wissen noch nicht einmal, was es bedeutet. Dennoch gilt: Wer bei diesem Verkehrsschild durchfährt, muss ein Bußgeld blechen.

Obwohl die meisten nicht einmal verstehen, was es mit dem Verweis auf diesem ominösen Verkehrsschild eigentlich auf sich hat, bittet der Staat direkt zur Kasse und verhängt ein Bußgeld an alle, die sich nicht daran halten. Wir erklären, um welches Verkehrszeichen es sich handelt und was es bedeuten soll.

Verwirrung um dieses Schild

Der ein oder andere hat es bestimmt schon mal gesehen, aber sich nicht viel dabei gedacht, geschweige denn es wirklich verstanden. Dieses Zeichen taucht im Allgemeinen recht selten auf, sodass es manchem Autofahrer so vorkommen muss, als handele es sich dabei um ein ganz neues Verkehrsschild. Dabei findet dieses Verkehrszeichen in Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten Verwendung. Und stets kommt es im Zusammenhang mit anderen Verkehrsregelungen vor. Wer weiß, um welches Zeichen es hier geht?

Die meisten Autofahrer kennen die gängigen Verkehrsschilder – eben die, die man am häufigsten braucht. Aber manchmal taucht unter einem Schild, das man kennt, der Hinweis „Anlieger frei“ auf. Ist das nicht eine komische Formulierung? Was soll das überhaupt heißen?

Was ist ein Anlieger?

Die deutsche Verkehrsordnung macht es seinen Teilnehmern wieder einmal nicht allzu leicht mit seiner etwas verschnörkelten Bürokratie-Sprache. Anlieger sind diejenigen, die ein Anliegen haben. So weit, so gut. Aber was ist das, ein Anliegen?

Lesen Sie auch
Weniger als 30.000 Euro: Billig-E-Auto kommt bald auf den Markt

Ein weiterer Streich der deutschen Bürokratie. Was ein Anliegen ist, ist per Gesetz gar nicht definiert. Fakt ist: Bei dem Anlieger-Frei-Schild handelt es sich um ein Zusatzschild. Stets prangt es unter einem der Durchfahrtsverbotsschilder. Das bedeutet, dass die Menschen, die dort, wo man nicht durchfahren darf, ein Anliegen haben, von der Regelung ausgenommen sind.

Das bedeutet das Schild

Anlieger sind selbstverständlich Menschen, die in der „verbotenen“ Region wohnen. Aber nicht nur. Auch Besucher der Anwohner zählen als Anlieger. Und natürlich sind auch Handwerker und andere Arbeiter, die vor Ort etwas erledigen müssen, berechtigt, die Zone zu befahren. In den Städten bezieht sich das Zusatzschild in den meisten Fällen auf Transporter oder Lieferwagen. Diese müssen dort etwas abliefern – und das ist ihr Anliegen.

Jeder, der das Durchfahrtsverbot zu seinem reinen Vergnügen missachtet, weil er denkt, der Weg sei eine praktische Abkürzung, muss jedoch mit einem Bußgeld rechnen. Das sind dann meistens 50 Euro. Und sogar Fahrradfahrer müssen blechen. Hier sind es aber nur 25 Euro. Trotzdem hält man sich ohne Anliegen lieber an das Durchfahrtsverbot.