Strafen: Millionen Autofahrer dürfen Frist nicht verpassen

Eine TÜV-Plakette am Auto.
Symbolbild © imago/Karina Hessland

Es gibt viele Strafen, die einem Autofahrer blühen können, doch bei dieser Frist sollte man besonders aufmerksam sein. Sie kann entscheiden, ob es ein Verwarngeld gibt oder ob das Auto stillgelegt wird.

Wenn die Zeit abgelaufen ist, dann drohen hohe Strafen für den Autofahrer, der die Frist für sein Auto verpasst hat.

Frist abgelaufen – das kann dem Fahrer drohen

Beim täglichen Termindrang kann es schon einmal passieren, dass man den TÜV-Termin verpasst. Doch ist es erlaubt, diesen Termin zu überziehen? In Deutschland müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre, bei Neuwagen sind es drei Jahre, zur Hauptuntersuchung (HU). Doch es drohen tatsächlich hohe Strafen, wenn der Autofahrer die Frist nicht einhält.

Ein Blick auf die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die TÜV-Plakette verrät, wann der nächste Termin fällig ist. Zu überziehen, ist laut ADAC grundsätzlich nicht erlaubt. Bereits ein abgelaufener TÜV kann zu Ärger mit der Polizei und Verwarngeldern führen. Und diese können ordentlich ins Geld gehen.

Kosten und Konsequenzen bei überzogenem TÜV

Bei einer leichten Überziehung des Termins bleibt meistens noch alles ruhig. Doch ab fünf Wochen Überfälligkeit drohen bei einer Verkehrskontrolle zusätzliche Kosten. Bei mehr als einem halben Jahr Überziehung können sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Zudem steigen die TÜV-Gebühren für eine verspätete HU.

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Im Falle eines Unfalls können weitere Kosten entstehen, wenn ein technischer Mangel, der bei der HU aufgedeckt worden wäre, für das Unglück verantwortlich ist. Die Kosten bei einer verspäteten HU liegen da schon etwas höher. Sie sind gestaffelt und richten sich nach dem verstrichenen Zeitraum.

Das blüht dem Autofahrer als Strafe

Wer zwischen zwei und vier Monaten die HU überzogen hat, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Von vier bis acht Monaten kann es bereits zu seiner Strafe von 25 Euro kommen. Wer mehr als acht Monate überzieht, dem drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg als Strafe.

Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten ist eine ergänzende Untersuchung erforderlich, die zusätzliche Kosten verursacht. Wenn das Fahrzeug bei der HU durchfällt, muss es innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung. Weitere Verzögerungen können erneut höhere Gebühren nach sich ziehen.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen eine Überziehung des TÜV-Termins erlaubt ist. Zum Beispiel bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder wenn die TÜV-Plakette im Ausland abläuft. In solchen Fällen müssen jedoch bestimmte Nachweise erbracht werden, um Strafen zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, auch in Sonderfällen frühzeitig einen neuen TÜV-Termin zu vereinbaren.