Ab August gibt es ein neues Sozialticket. Eine erste Großstadt führt ein Ticket für 29 Euro ein.
Lange wurde verhandelt, nun ist es beschlossene Sache. Die erste Großstadt führt ein Ticket für 29 Euro ein. Für 14.000 Menschen heißt es dabei ab August billiger fahren. Die neuen Preise gelten aber nicht für alle.
Erste Großstadt führt 29-Euro-Ticket ein
Vorübergehend führt die erste Großstadt das 29-Euro-Ticket ein. Es wird als Sozialticket bezeichnet. Es kann als Monatskarte oder im Abonnement erworben werden. Die Stadt selbst berechnet dann die Differenz und ermöglicht so auch Menschen mit weniger Geld im Monat die Nutzung des ÖPNV. Ursprünglich war der Start erst für September geplant, jetzt geht es schon im August los.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr berechnet 36,22 Euro im Monat für das Abo. Die Monatskarte kostet 41,20 Euro. Sie bleibt auch nach Einführung des Deutschland-Tickets gültig. Allerdings führt die Großstadt Dortmund ein 29-Euro-Ticket als Sozialticket für das gesamte Gebiet des Verkehrsverbundes ein. Der Preis beträgt jedoch nur vorübergehend 29 Euro. Ab dem ersten August gilt dann ein günstigeres Deutschland Ticket, das für 39 Euro im Monat zu haben ist.
Sozialticket für 29 Euro – nicht für alle
Bei der Neuregelung hatte der Stadtrat beschlossen, den Preis zunächst deutlich zu senken. Die Kosten trägt die Stadt selbst. Sie hat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Derzeit erhalten alle Nutzer des MeinTickets die offiziellen Informationen über die Ermäßigungen. Abonnements werden automatisch auf die neuen Preise umgestellt. Dieses Modell könnte Schule machen und auf viele andere Großstädte übertragen werden. Auf diese Weise wird ein Anreiz geschaffen, verstärkt den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Im Vordergrund stehen die günstigeren Preise, die das Umsteigen auf Bus, Tram und Bahn attraktiver machen. Aber auch hier ist zu beachten, dass es sich zunächst nur um eine zeitlich begrenzte Vergünstigung handelt. Anspruch auf das neue Ticket haben alle Empfänger von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylleistungen. Für alle anderen gelten die regulären Preise.