20 Euro oder mehr gefunden: Lieber die Finger davon lassen

Geld liegt auf der Straße.
Symbolbild

Ein Geldfund freut doch so gut wie jeden. Die Meisten stecken das Geld ein und kaufen sich etwas Schönes. Doch das kann fatale Folgen haben.

Wer mehr als 20 Euro auf der Straße findet, der sollte es besser nicht einfach in die eigene Tasche stecken. Denn dies wiederum kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

So handelt man richtig

Bei einem Geldfund freuen sich viele. Schnell ist das Geld im Geldbeutel verschwunden und kann dann einfach ausgegeben werden. Doch genau das ist nicht der Fall. Ab einem bestimmten Betrag, muss das Geld abgegeben werden.

Wer das nicht tut, der macht sich mitunter sogar strafbar. Das Deutsche Fundrecht regelt exakt, was man behalten darf, wenn man es gefunden hat und was man zwingend abgeben muss. Denn wer das nicht tut und erwischt wird, der kann mächtig Ärger bekommen.

Was darf man behalten?

Die große Frage ist natürlich, was man behalten darf. Und auch das ist per Gesetz geregelt. Alles, was man an Geld findet, das einen Wert von 10 Euro nicht übersteigt, darf man selber behalten. Münzen und auch einen 5 Euro Schein, zum Beispiel.

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Doch alles, was diesen Betrag überschreitet, muss abgeben werden. Und zwar entweder im Fundbüro oder auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Und das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Gegenstände, die einen Wert von 10 Euro überschreiten.

Was ist, wenn sich keiner meldet?

Sofern sich innerhalb von sechs Monaten kein Besitzer meldet, dann kann das Geld an den Finder zurückgehen. Sollte sich ein Besitzer melden, dann bekommt der Finder einen Finderlohn. Wer mehr als 500 Euro findet, der bekommt drei Prozent de Summe.

Bei Gegenständen, also Fundsachen, steht einem erst ein Finderlohn zu, wenn der Warenwert des gefundenen Gegenstands mehr als 50 Euro überschreitet. Wer die Sachen oder Geldfunde nicht abgibt, handelt übrigens strafbar und kann dafür auch entsprechend belangt werden.