Ab sofort: Arbeiter müssen Krankheit nachweisen – trotz Bescheinigung

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Karlsruhe Insider: Seit 1. Oktober 2021 neue Richtlinien.

Bislang bekam jeder Arbeitnehmer, der zum Arzt ging und sich krank schreiben ließ, eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten AU-Schein.

In Zukunft soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse geschickt werden. Damit entfällt die Pflicht des Arbeitnehmers, den gelben Schein an die Krankenkasse zu senden.

Der Arbeitnehmer muss nur noch den kleinen gelben Zettel beim Arbeitgeber vorlegen. Dies jedoch wird auch noch wegfallen, und zwar zum 1. August 2022.

Dann wird komplett der gesamte Papierkram in schriftlicher Form. Wenn ein Arbeitnehmer dann möchte, dass er noch eine zusätzliche Bescheinigung für sich zuhause haben möchte, muss es dann nur noch dem Arzt mitteilen.

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