Karlsruhe zieht Notbremse: Total-Lockdown – Inzidenz aktuell bei 114,4

Symbolbild Foto: Fabian Geier

Karlsruhe-Insider: Kommende Woche soll der Lockdown für Karlsruhe kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz in Karlsruhe beträgt am Donnerstagabend 114,4. Hiermit liegt der Wert am dritten Tag über 100.

Das bedeutet, dass ab spätestens Dienstag (23.03.) voraussichtlich am Montag wieder die Regeln aus dem Total-Lockdown gelten werden.

Eine Allgemeinverfügung muss vom Landratsamt noch ausgearbeitet werden. Ob Stadt- und Landkreis Hand in Hand gehen, ist noch unklar. Außerdem ist aktuell noch nicht klar, ob es eine nächtliche Ausgangssperre geben wird, die Bürger sollten sich aber schon ein Mal darauf einstellen.

Notbremse kommt voraussichtlich ab Montag oder Dienstag

Da im Stadt- und im Landkreis weiterhin die Zahlen steigen, soll ab Montag oder Dienstag die Notbremse in Kraft treten. Das muss jedoch vom Landratsamt in einer Allgemeinverfügung bestätigt werden, die voraussichtlich am Wochenende gemacht wird.

Mögliche Regelungen die auf uns zukommen:

Neben Karlsruhe hat auch Rastatt einen Inzidenzwert von 100 überschritten und befindet sich im Lockdown. Die neue Coronaverordnung in Karlsruhe könnte also ähnlich ausfallen. Im Kreis Rastatt gilt seit Dienstag folgendes:

  • Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur noch mit einem Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click & Meet), anbieten, sondern lediglich Abhol- und Lieferdienste. Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für das Publikum geschlossen.
  • Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiterhin offen bleiben.
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