„Kein Geld“: Öffentlich-Rechtliche streichen drei bekannte Sender

Ein Sendergebäude des SWR.
Symbolbild © imago/Arnulf Hettrich

Für viele Haushalte könnte es bald zu einem Schrecken kommen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben angekündigt, dass bekannte Sender eingestellt werden sollen. Gleich drei beliebte Sender sind davon betroffen.

Ein schnelles Ende naht jetzt beim Empfang bestimmter Sender, denn die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben erklärt, dass gleich drei Kanäle vom Netz gehen sollen.

Einschränkungen beim Empfang von Sendern nahen

Wie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten jetzt mitteilten, sollen drei Sender künftig eingestellt werden. Sie sind schon bald nicht mehr auf dem bekannten Weg für die Haushalte empfangbar. Diese müssen dann damit rechnen, dass sie die Sender und die dazugehörigen Sendungen nicht mehr hören können.

Es ist ein herber Schlag für viele Deutschlandradio-Hörer: Ab Ende 2024 werden die Programme des öffentlich-rechtlichen Deutschlandradios – der Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova – nicht mehr über Kabelnetze (DVB-C) verbreitet. Diese Entscheidung steht in direktem Zusammenhang mit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs.

Alternativen zum Kabelempfang stehen bereit

Trotz des Abschieds aus dem Kabelnetz bleiben die drei Deutschlandradio-Programme weiterhin auf Sendung und sind über andere Wege empfangbar, zum Beispiel über Satellit oder Internet-Livestream. Ein Sprecher von Deutschlandradio betonte: „Mit IP-Streaming und DAB+ bietet Deutschlandradio seinem Publikum gute Alternativen zum Kabelempfang.“

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Die finanziellen Mittel, die bisher für die Einspeisung ins Kabelnetz benötigt wurden – rund 1,6 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2024 –, sollen nun in die Stärkung nicht linearer Angebote wie die Dlf Audiothek App fließen. Obwohl der Sender durch das Verschwinden aus den Kabelnetzen Hörerverluste riskiert, geht man nicht davon aus, dass diese signifikant sein werden.

Der Weg in die Zukunft ist frei

„Nach unserer Einschätzung macht der Kabelempfang für Radioprogramme nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtnutzung aus“, erklärte der Sprecher. Der Schritt hat jedoch einen gewichtigen Grund. Die Entscheidung von Deutschlandradio wird auch durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beeinflusst.

Dieses Privileg erlaubte es Vermietern bisher, die Kosten für einen Breitband-Kabelanschluss auf ihre Mieter umzulegen. Da dieses Modell ab Juli nicht mehr zulässig ist, wird ein weiterer Rückgang der Kabelnutzung erwartet. Aus wirtschaftlichen Gründen sei die Kabelverbreitung für ein auf Audio spezialisiertes Medienhaus nicht mehr tragbar.