Den 20. März haben viele herbeigesehnt. Sollen doch an diesem Tag einige Maßnahmen gelockert werden. Doch so wirklich verändert hat sich bislang nichts.
Die Maskenpflicht für den Innenbereich und an Schulen wird in Baden-Württemberg verlängert. Damit gibt es die lang ersehnte „Freiheit“ noch nicht.
Die Maskenpflicht wird bestehen bleiben
Vorerst wird die Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg nicht abgeschafft. Ganz im Gegenteil: Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird diese noch eine Weile verlängert. Allgemein wird es vorerst keine großen Lockerungen geben. Der Grund ist das aktuelle Infektionsgeschehen.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Lockerung wohl frühestens in zwei Wochen durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird am Bund heftig kritisiert. Ob die Maskenpflicht überhaupt schnell fallen wird, das bleibt fraglich, denn die Zahlen der Corona-Pandemie spreche eine andere Sprache.
Lockerungen sind nicht in Sicht
Auch wenn es heißt, dass die ersten Lockerungen in zwei Wochen aufkommen könnten, so glauben viele nicht daran, dass dieser Fall wirklich eintritt. Eher gehen viele davon aus, dass die Maskenpflicht in Schulen und Innenräumen so schnell nicht aufgehoben wird.
In Baden-Württemberg wird also von der Übergangsfrist bis zum 2. April Gebrauch gemacht. Von dieser Frist ist vor allem die Maskenpflicht betroffen. Würde diese gekippt, dann können Menschen ohne Maske in Innenräume gehen, wie beispielsweise beim Einkaufen. Selbstverständlich dürfe man die Maske aber auch nach wie vor, freiwillig tragen.
Maßnahmen sollen verlängert werden
Tatsächlich würde aber wohl geprüft, ob man die Maßnahmen noch weiter verlängern kann. Den durch das heftige Infektionsgeschehen seine solche drastischen Maßnahmen durchaus nötig. In Baden-Württemberg gibt es derzeit die höchsten Infektionszahlen seit Ausbruch der Pandemie.
Kritik kommt aus den Reihen der Politik. Denn es fühle sich wohl so an, als würde der Bund die Verantwortung auf die einzelnen Länder abschieben. Der Kampf gegen die Pandemie ist also nun eine Sache der Bundesländer.
Auch an Impf- und Testnachweisen wird nach wie vor festgehalten. So müssen Besucher in Restaurants, bei Veranstaltungen oder auch für bestimmte Dienstleistungen ein solches Dokument vorweisen können. Daran wolle man auf jeden Fall noch bis April festhalten.