Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen nächsten Zuschuss

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. Diese Auszahlung steht jetzt an.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Nun gibt es eine spezielle Ausnahme: Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen den nächsten Zuschuss. Alle Einzelheiten zu der zusätzlichen Finanzspritze und welche besonderen Bedingungen damit einhergehen, erläutern wir im Folgenden.

Ab Ende November und den gesamten Dezember lang dreht sich nahezu alles um Weihnachten. Mehr als die Hälfte aller Deutschen erhält zu dieser besonderen Zeit Weihnachtsgeld. Doch auch Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen Zuschuss. Hier gibt es alle Details dazu.

Weihnachtsgeld als besonderer Bonus

In Deutschland erhalten knapp 53 Prozent aller Berufstätigen im November oder Dezember neben ihrem Lohn auch Weihnachtsgeld. Meist kommt dieses gerade recht, um alle anfallenden Geschenke und Ausgaben für die Feiertage abdecken zu können. Was viele nicht wissen: Auch Bürgergeld-Empfänger haben die Möglichkeit, einen weihnachtlichen Zuschuss zu erhalten. Allerdings nur, wenn sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und das Bürgergeld lediglich als zusätzliche Unterstützung für ihren Lebensunterhalt beziehen. Denn Anspruch besteht nur, sofern das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber des Empfängers kommt. Zudem ist wichtig, ob die Auszahlung vom Weihnachtsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert ist oder auf freiwilliger Basis erfolgt. Damit enden die zahlreichen Auflagen für das Weihnachtsgeld neben dem Bürgergeld jedoch nicht.

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Bedingungen für Anrechnung

Aktuell gibt es eine sogenannte Einkommensgrenze neben den Bürgergeld-Leistungen. Diese liegt bei Alleinstehenden oder Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ab 25 Jahren bei 348 beziehungsweise 378 Euro. Sollte das zusätzlich erwirtschaftete Einkommen darüber liegen, findet eine Anrechnung aufs Bürgergeld statt.

Beim Erhalten von Weihnachtsgeld ist die Sache noch mal ein wenig komplizierter. Denn deckt das regelmäßige Einkommen plus Weihnachtsgeld den Gesamtbedarf der kompletten Bedarfsgemeinschaft ab, geht in dem betreffenden Monat keine Bürgergeld-Zahlung an den Empfänger. Übersteigt die Summe aus Monatseinkommen und dem Weihnachtsgeld den Gesamtbedarf sogar, wird der überschüssige Betrag im Folgemonat dem Vermögen des Anspruchsberechtigten angerechnet. Nichtsdestotrotz sollte das Weihnachtsgeld dem Jobcenter keinesfalls verschwiegen werden. Denn sonst gibt es am Ende das böse Erwachen, wenn das zu Unrecht empfangene Bürgergeld zurückverlangt wird.