Neuer Zuschuss kommt: Millionen Bürger sollen 1000 Euro erhalten

Eine Frau hält viele 200-Euro-Scheine in den Händen. Dahinter liegen noch mehr Scheine.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Nun steht ein Zuschuss für Millionen Bürger an, die damit 1.000 Euro und weitere Erleichterungen erhalten sollen. Die entsprechende Reform soll schon bald auf den Weg gebracht werden und die Veränderungen einläuten.

Bald können sich Millionen Menschen freuen, denn sie sollen einen Zuschuss und weitere Vorzüge erhalten. Sogar 1.000 Euro sind im Gespräch.

Reform 2024: Zuschüsse und Entlastungen stehen an

Das Jahr 2024 hat eine große Überraschung im Gepäck. Von einem großzügigen Zuschuss können Millionen Bürger profitieren, die damit neben 1.000 Euro auch weitere Entlastungen erhalten sollen. Diese Punkte sind Teil der anstehenden BaföG-Reform. Die Änderungen sollen überdies auch bürokratische Hürden abbauen.

Des Weiteren soll der Zugang zu finanziellen Leistungen in Form von staatlicher Unterstützung vereinfacht werden. So können sich die Studierenden darauf freuen, dass die Reform eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer vorsieht. Die Zuständigen wollen dies durch ein Flexibilitätssemester erreichen.

Spezielle Förderungen geplant

Für die Studierenden kommt eine zusätzliche Semesterförderung infrage, die sichern soll, dass sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten. Außerdem soll ein Zuschuss geplant sein, den alle studierenden Bürger als Starthilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten können. Dabei soll die Unterstützung in Form einer Einmalzahlung an die Studierenden gehen und unabhängig von einer Beantragung des Regel-BaföGs separat beantragbar sein. Zudem ist wichtig, dass die Starthilfe nicht auf den BaföG-Kredit angerechnet wird.

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Allerdings gibt es hier einen wichtigen Punkt zu beachten. Über diesen sollten alle Studierenden, die sich für die Förderung interessieren, unbedingt Bescheid wissen. Und zwar erhalten diese Starthilfe nur jene Studierenden, die Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen. Alle anderen BaföG-Beantrager erhalten lediglich den entsprechenden zugesicherten Satz. Neben den Finanzen beschäftigt sich die Reform auch mit dem Fachrichtungswechsel. Ab dem Wintersemester 2024/25 haben Studierende ein weiteres Semester Zeit, wenn sie aus einem wichtigen Grund ihre Fachrichtung ändern wollen. Damit möchte man den Studierenden einfach mehr Flexibilität bieten und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Zahl der Studienabbrüche sinkt.