Städte mit neuer Leinenpflicht: Auf diesen Rasen drohen Strafen

Halbes Bild von einer Frau mit Bauchtasche und ihrem Hund auf einer Wiese. Sie hält einen Ball in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/Lazy_Bear

Die Leinenpflicht auf Rasen und in Wäldern muss unbedingt beachtet werden, sonst drohen Strafen. Es gelten bestimmte Regelungen für Hundebesitzer.

Eine deutsche Stadt wendet sich mit einer dringlichen Mitteilung an ihre Bewohner: Hundebesitzer müssen die Leinenpflicht für ihre Vierbeiner auf dem Rasen und anderen Plätzen einhalten, sonst können Strafen drohen. Um diese Regelung geht es im Speziellen.

In dieser Stadt gilt die Leinenpflicht

Die täglichen Gassirunden sind eine feste Gewohnheit für Hund und Besitzer. Allerdings ruft die Stadt Dortmund nun zu erhöhter Wachsamkeit auf und erinnert an die gültige Leinenpflicht. Diese gilt jedoch nicht für alle Plätze in der Stadt, weshalb es schon einmal zu Verwirrung kommen kann. In einer aktuellen Pressemitteilung betont die Stadt Dortmund deshalb, dass die meisten Hunde im Einflussbereich ihrer Besitzer ohne Leine laufen dürfen. Hierbei gibt es jedoch auch einige Ausnahmen, die direkt aus dem Landeshundegesetz NRW abgeleitet sind.

So benennt das Landeshundegesetz bestimmte Hunderassen als „gefährliche Hunde“. Dazu zählen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander. Aber das ist noch nicht alles. Zu den weiteren Hunderassen, die ebenfalls an der Leine geführt werden müssen, gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Doch auf welchen Rasenflächen gelten diese Beschränkungen?

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Darauf sollten Hundebesitzer in Waldgebieten unbedingt achten

In den Waldgebieten, wo zahlreiche Menschen die Schönheit der Natur erleben möchten, ist es von großer Bedeutung, achtsam zu sein. Ein friedliches Miteinander steht hier im Vordergrund, ebenso die korrekte Entsorgung von Hundekot. Innerhalb von Naturschutzgebieten ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass ihr eure Hunde an der Leine führt, wenn sie zu den oben genannten Rassen gehören.

In Gebäuden gelten ebenfalls spezifische Regelungen. Es ist demnach nicht gestattet, „gefährliche Hunderassen“ ohne eine individuelle Genehmigung des Ordnungsamtes frei in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Wegen von Mehrfamilienhäusern herumlaufen zu lassen. An diesen Orten müssen die Hunde stets angeleint sein und einen Maulkorb oder eine andere gleichwertige Vorrichtung tragen.