Viele ahnungslos: Strafen drohen beim Trampolin im Garten

Ein großes Trampolin im Garten.
Symbolbild © istockphoto/rustycanuck

Ein eigenes Trampolin macht nicht nur Kindern Spaß. Allerdings muss beim Trampolin im Garten einiges beachtet werden – sonst drohen Strafen.

Für viele Kinder und Erwachsene ist es ein Traum: ein eigenes Trampolin im Garten. Hier lässt es sich im Frühjahr und Sommer herrlich toben und springen. Dadurch bewegt man sich nicht nur mit Spaß, sondern tut natürlich auch gleich etwas für seine Gesundheit. Aber man sollte aufpassen. Denn bei einem Trampolin im Garten können Strafen drohen.

Trampolin als beliebtes Spielgerät

Inzwischen ist ein Trampolin im Garten fast so beliebt wie eine Schaukel. Hier können Kinder sich austoben und auch die Erwachsenen haben unter Umständen ihren Spaß an dem beliebten Spielgerät. Allerdings gibt es auch hier Regeln auf die man achten muss – andernfalls können Strafen drohen die sehr teuer werden.

Regeln für das Trampolin im Garten

Was die wenigsten Personen wissen: Für das Hüpfen auf dem Trampolin im Garten gelten die Ruhezeiten. Ähnlich wie beim Hören von lauter Musik oder dem Rasenmähen ist es per Gesetz verboten, zu diesen Zeiten zu hüpfen. Genau genommen ist damit die Mittagszeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie die sogenannte Nachtruhe gemeint. Diese gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens.

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Während dieser Zeiten darf man Nachbarn und andere Anwohner in der Umgebung nicht durch Lärm stören. Wer also dennoch mittags oder nachts auf seinem Trampolin toben will, sollte dies besser besonders leise tun. Da die Ruhezeiten je nach Ort und Bundesland verschieden sind, ist es ratsam, sich entsprechend in den Gemeinden über die geltenden Zeiten zu informieren.

Teurer Spring-Spaß: Trampolin im Garten

Zusätzlich zu dem Verbot während der Ruhezeiten muss auch darauf geachtet werden, wo das Trampolin aufgebaut wird. So sollte man den Boden, auf welchem das Hüpfgerät steht, nicht dadurch beschädigen. Andernfalls müssen die Besitzer für die Reparaturkosten aufkommen.

Zudem muss ein Trampolin unter Umständen angemeldet werden. Sollten zum Beispiel alle Mieter eines Mietshauses das gleiche Recht auf Nutzung des Gartens haben, muss zuerst eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden.