Von Interpol gesucht: Karlsruhe verweigert Auslieferung von Kriminellen

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung zweier Tschetschenen nach Russland verhindert.

Damit waren zwei Männer, die wegen Raubes beziehungsweise eines Drogendeliktes von Russland über Interpol ausgeschrieben wurden, mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolgreich.

Das höchste deutsche Gericht begründete dies am Mittwoch in Karlsruhe mit der Gefahr, dass den Männern in der russischen Teilrepublik Tschetschenien politische Verfolgung drohe oder dass Mindeststandards des Strafverfahrens nicht eingehalten würden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht, das eine Auslieferung bejaht hatte, habe sich nicht darauf verlassen können, dass das künftige Strafverfahren außerhalb des nordkaukasischen Föderalbezirks durchgeführt werde – zumal russische Behörden eine solche Zusicherung nicht geben wollten (AZ: 2 BvR 517/19 und BvR 828/19 – Beschlüsse vom 30. Oktober und 22. November 2019).

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