Anerkennungspflicht: Bundesland verschärft ab sofort Hunde-Regel

Ein Hund beim Spaziergang.
Symbolbild © istockphoto/alexei_tm

Ein Bundesland verschärft ab sofort eine bestimmte Hunde-Regel. Das müssen Hundehalter künftig beachten.

Ab sofort sind Hundehalter erneut in der Pflicht. Denn die neue Anerkennungs-Verordnung für Vierbeiner tritt in Kraft. Ein Bundesland verschärft dementsprechend seine Hunde-Regel. Darauf müssen Hundebesitzer nun achten.

Pflichten als Hundebesitzer

Kaum ein anderes Haustier ist unter den Deutschen so beliebt wie der Hund. Aktuell sind rund 10,6 Millionen Vierbeiner bundesweit bei den Städten registriert. Damit einher geht auch die Zahlung der Hundesteuer. Wer einen Hund ohne Anmeldung aufnimmt und dabei erwischt wird, riskiert sonst zusätzliche Kosten. Zuletzt haben diesbezüglich bereits einige Stichproben in ausgewählten deutschen Städten stattgefunden. Ab sofort kommt in einem Bundesland eine weitere Pflicht auf die Hundebesitzer zu. Diese richtet sich jedoch nur an ausgewählte Hundebesitzer, oder besser gesagt: ausgewählte Hunde.

Vierbeiniger Freund und Helfer

Bekanntlich gibt es neben gewöhnlichen Hunden als Haustier ebenso Assistenzhunde, die Menschen mit Handicap im Alltag begleiten. Darunter fallen Menschen mit einer Sehbehinderung, mit Angstzuständen oder mit der Zuckerkrankheit. Für diese speziell ausgebildeten Hunde gilt seit Neuestem in Nordrhein-Westfalen eine zusätzliche Regel. Künftig müssen alle Assistenzhunde dort offiziell anerkannt werden. Dabei bezieht sich das Bundesland auf die neue bundesweite Assistenzhundeverordnung vom 1. März 2023. Die Annerkennungspflicht für Assistenzhunde sieht vor, dass diese neben einem Zertifikat für die bestandene Eignungsprüfung ebenso ein Abzeichen und einen Lichtbildausweis erhalten.

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Fristen für die offizielle Anerkennung

Die Anerkennung von Assistenzhunden, die bereits eine erfolgreiche Prüfung abgelegt haben, muss bis spätestens zum 31. Dezember 2025 nachgeholt werden. Ebenso gilt dies für Hunde, die derzeit eine entsprechende Ausbildung absolvieren und diese voraussichtlich bis Juli 2024 beenden werden. Der Antrag kann beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfolgen. Um den Prozess künftig zu vereinfachen, gbt es die Dokumente für die Anerkennung ab dem 1. Juli 2023 für alle Hunde in der Ausbildung nach bestandener Prüfung automatisch dazu. Langfristiges Ziel der offiziellen Anerkennung ist die einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde in der gesamten Bundesrepublik.