Hohe Strafen drohen: Kaminöfen müssen ausgetauscht werden

Kaminofen mit Feuer und Holz.
Symbolbild © istockphoto/brizmaker

Einige Kamine und Öfen müssen ausgetauscht werden. In Deutschland laufen die Fristen ab. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldstrafen.

Kaminofen-Besitzer aufgepasst: Die Übergangsregelung für die Erneuerung der Öfen und Kamine läuft bald aus. Wer die aktuellen Vorgaben missachtet, muss mit der Stilllegung des Ofens rechnen. So weit sollte es niemand kommen lassen.

Neue Richtwerte für Kamine und Öfen

Inmitten der Energiekrise haben sich immer mehr Eigenheimbesitzer entschieden, einen Kaminofen in die Wohnung zu stellen. Das knisternde Feuer ist mit nichts zu vergleichen. So passt der Holzofen zu fast jeder Ausstattung. Auch wenn die Holzpreise derzeit extrem hoch sind, ist der Ofen immer noch eine lohnenswerte Heizmethode.

Andere überlegen, ihren stillgelegten Kaminofen zu reaktivieren. Ein Stolperstein ist in der Emissionsschutzverordnung zu finden. Demnach dürfen Kaminöfen bestimmte Werte nicht überschreiten. Ein aktuell zugelassener Kaminofen darf nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter produzieren. Die Grenze für Kohlenmonoxid liegt bei vier Gramm pro Kubikmeter.

Feinstaub herabsetzen

Die aktuelle Verordnung gibt es seit 2010. Sie löste die vorherige Regelung zum Emmissionsschutz ab, die seit 22 Jahren bestand. Bis 2025 möchte die Regierung den Ausstoß von Feinstaub auf 16.000 Tonnen herabsetzen.

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Nach Angaben des Umweltbundesamtes stehen in 11,7 Millionen Haushalten Kaminöfen, die zu viel Feinstaub produzieren. Die Werte der alten Öfen liegen zum Teil über denen der LKWs und Autos. Deshalb besteht Handlungsbedarf.

Jahrelange Übergangszeit in Deutschland

Kein Grund zur Panik, vonseiten der Bundesregierung gab es eine großzügige Übergangsregelung für Kaminöfen. Doch die Zeit des Übergangs geht allmählich vorbei. Mit dem Ende des kommenden Jahres nähert sich der Stichtag für die Umstellung der Öfen. Sollte ein Kaminofen die geforderten Abgaswerte nicht einhalten, muss er zwingend umgerüstet oder sogar stillgelegt werden.

Smarte Gesetzeslücken finden

In jedem Gesetz ergeben sich Ausnahmen. Handelt es sich zum Beispiel um einen offenen Kamin, der weniger als acht Tage im Monat betrieben wird, fällt er aus der Regelung. Ebenso nicht betroffen von der Erneuerung sind alle Öfen und Kamine, die vor 1950 installiert worden sind. Außerdem sind handwerklich genutzte Öfen befreit und Kaminöfen, die wiederum die einzige Heizquelle in einem Gebäude sind.