Lidl reagiert: Ahnungslose Kunden machen sich strafbar im Supermarkt

Große Obst- und Gemüseabteilung im Supermarkt.
Symbolbild

Jetzt hat Lidl mit einer Stellungnahme reagiert, denn viele ahnungslose Kunden machen sich unbewusst im Supermarkt strafbar.

Bei Lidl machen sich Kunden offenbar hin und wieder unbewusst strafbar, denn in diesem Supermarkt sind einige Dinge nicht erlaubt. Doch auch in anderen Discountern kann dieses Verhalten für Kunden zum Problem werden.

Dieses Verhalten ist eigentlich verboten

Mal eben im Supermarkt oder Discounter vorbeischauen und ein paar Kleinigkeiten mitnehmen – und schon sind die Arme voll. Jeder kennt diese Situation. Häufig greifen Kunden dann zu einem leeren Karton, der in den Supermarktregalen herumsteht. Andere nutzen ihre mitgebrachten Taschen anstelle eines Einkaufswagens.

Allerdings wirft dieses Vorgehen auch die Frage auf, ob es überhaupt erlaubt ist, einen leeren Karton aus den Supermarktregalen mitzunehmen. Lidl und Netto sollen jetzt ein Statement dazu abgegeben haben, wie sie eine solche Situation handhaben. Tatsächlich machen sich manche Kunden mit dem Verhalten nämlich sogar strafbar.

Vorschriften im Supermarkt beachten

Wie überall im alltäglichen Leben gibt es auch im Supermarkt Regeln und Vorschriften, die eingehalten und beachtet werden müssen. Wer seine Produkte beispielsweise schon im Laden verspeist, begeht Diebstahl, denn die Ware gehört bis zur endgültigen Bezahlung dem Einzelhändler.

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Allerdings finden sich immer wieder leere Kartons in den Regalen. Hier wissen Kunden oftmals nicht, ob diese Eigentum des Supermarkts sind oder ob sie einfach mitgenommen werden dürfen. Einig sind sich die Märkte da offenbar selbst nicht. So wurde im Jahr 2021 ein Kunde von einem Netto-Mitarbeiter angesprochen. Dieser verbot ihm offenbar, einen leeren Karton aus dem Regal zu nehmen.

Lidl reagiert mit klarer Ansage

Lidl gibt nun eine eindeutige Antwort: Bei dem Discounter machen Kunden sich nicht strafbar, wenn sie einen leeren Karton für ihren Einkauf aus dem Regal nehmen. Und auch obwohl ein Netto-Mitarbeiter einen Kunden in der Vergangenheit zurechtgewiesen haben soll, erklärte der Discounter, dass die leeren Kartons generell von Kunden genutzt werden dürfen.

Allerdings betrifft diese Erlaubnisse nur die Pappkartons. Kisten aus Plastik sollten die Kunden besser stehen lassen. Diese werden nämlich mehrfach verwendet und gehören zur Einrichtung der Märkte. Grundsätzlich raten Verbraucherexperten dazu, im Zweifel einen Mitarbeiter um Erlaubnis zu bitten.