Mähroboter im Garten benutzen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen

Ein Mähroboter ist dabei, den Rasen in einem Garten entlang einer Steinkante zu mähen. Die Steine grenzen ein Beet ab, in dem sich Sträucher und Gebüsche befinden.
Symbolbild © istockphoto/Melissa Mott

Wer unter der Woche viel zu tun hat, kann schon einmal verführt sein, am Sonntag den Mähroboter im Garten zu nutzen. Doch bis zu 5.000 Euro Bußgeld können deshalb drohen.

Wer am Sonntag den Mähroboter in seinem Garten nutzt, um Gartenarbeit zu erledigen, sollte besser aufpassen, denn es können bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen. Weshalb man mit diesem Gerät vorsichtig sein sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Unter der Woche kaum Zeit

Berufstätige Menschen kennen das Problem nur allzu gut: An den Werktagen arbeitet man so lange, dass nach Feierabend kaum noch Zeit bleibt, sich um die wichtigen Dinge wie Haushalt und Garten zu kümmern. Abgesehen von der fehlenden Zeit hat dann wohl auch kaum noch jemand Lust, sich weiterer Arbeit zu widmen. Denn von Hobby kann hierbei keine Rede sein. Aufgrund des Zeitmangels unter der Woche verlegen immer mehr Menschen ihre Haus- und Gartenarbeit auf das Wochenende. Immerhin hat man dann gleich morgens schon Zeit, um sich um diese Angelegenheiten zu kümmern.

Mähroboter im Garten – Bußgeld kann drohen

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Da samstags meistens noch Einkäufe zu erledigen sind, verlegt man die notwendigen Arbeiten gern auf den Sonntag. Dieser ist jedoch ein Ruhetag, weshalb der Rasenmäher und alle anderen lauten Geräte im Schuppen bleiben müssen. Was bietet sich da besser an, als einen Mähroboter im Garten die Arbeit erledigen zu lassen? Diesen hört man ja auch kaum. Also können die Nachbarn nichts dagegen einzuwenden haben. Oder?

Ganz so einfach ist dies jedoch nicht. Da in den Bundesländern bestimmte Ruhezeiten gelten, sollte man sich vorher genau informieren. So herrscht an Sonn- und Feiertagen ganztägig Ruhezeit, an den übrigen Tagen nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr. Von einer Lärmbelästigung können Nachbarn sprechen, wenn die Dezibel-Lautstärke 50 Dezibel überschreitet. Dieser Schwellenwert wird oft als Grenze zur Lärmbelästigung angesehen. Daher sollte man auf jeden Fall drauf achten, dass der Mähroboter im eigenen Garten diesen Wert nicht überschreitet. Bei einer Beschwerde können sonst bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.