Strafbare Faschingskostüme: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen

Traditioneller Karnevalsumzug in Düsseldorf
Symbolbild © istockphoto/We-Ge

Bald beginnt die fünfte Jahreszeit und es droht mächtig Ärger von den Behörden, wenn man das Falsche anzieht. Die Rede ist von verbotenen Faschingskostümen, für die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden kann.

Konkret gemeint sind bei diesem Verbot Waffen aller Art. Genauer gesagt natürlich Attrappen, die Schusswaffen nachahmen oder als Kostümrequisiten dienen. Wenn diese echten Waffen zu ähnlich sind, sind sie auf den Karnevalsfeiern untersagt. Da Waffen nun mal Teil vieler Faschingskostüme sind, könnten manchen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen. Denn diese Anscheinswaffen fallen gemäß § 42a des deutschen Waffengesetzes unter eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie in der Öffentlichkeit präsentiert.

Auf die Wahl seines Kostüms und seiner Requisiten muss man ordentlich aufpassen

Beim bald bevorstehenden Karneval muss man bei der Nutzung von Berufskleidung für Kostüme vorsichtig sein. Es ist wichtig, dass es offensichtlich ist, dass es sich um ein Kostüm handelt. Denn wenn die Unterscheidung zwischen einem Kostüm und einer echten Dienstuniform nicht klar erkennbar sind, könnte dies gemäß § 132a des Strafgesetzbuches als Missbrauch von Titeln und Berufsabzeichen strafbar sein.Und bei einem Karnevalsfest will sicher keinen Ärger mit den Behörden wegen seines Kostüms riskieren.

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Selbst in humorvollen Situationen kann das Nachahmen unerlaubter Handlungen problematisch sein. Dieser Schutzmechanismus verhindert, dass Menschen in Kostümen nicht mehr von echten Polizeibeamten oder Soldaten unterschieden werden können, insbesondere in Notfällen. Verstöße können zu Geldstrafen oder Gefängnisstrafen führen.

Weitere Kostüme, die an Karneval potenziell strafrechtlich relevant sein könnten

Ebenfalls in Deutschland untersagt sind Kostüme, die volksverhetzend interpretiert werden könnten, oder es auch tatsächlich sind. Zum Beispiel Verkleidungen mit „WP“ für „White Power“, was man geläufig mit dem rassistischen Ku-Klux-Klan assoziiert. Das Tragen solcher Kostüme kann Geldstrafen oder bis zu 3 Jahren Gefängnis nach sich ziehen. Ordentlich und in diesem Fall wahrscheinlich gerechtfertigt.

Kostüme allerdings, die zu freizügig sind, könnten als exhibitionistisch gelten und werden gemäß §§ 183 und 183a des Strafgesetzbuchs mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt. Natürlich in sehr besonderen Ausnahmefällen, hier sind Strafen eher die Ausnahme als die Regel. Seit 2017 gilt zudem ein Vermummungsverbot am Steuer in Deutschland. Die Karnevalszeit ist da keine Ausnahme. Auch an traditionellen Festen wie Halloween und Fasching bleiben Gesichtsbedeckungen im Straßenverkehr verboten und unterliegen einem Bußgeld von 60 Euro.