Strafen bis zu 100.000 Euro: Diese Dinge nicht im Garten lagern!

Ein Fahrrad lehnt an der Mauer im Garten.
Symbolbild © istockphoto/Jelena990

Wer bestimmte Dinge im Garten lagert, muss mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen. Das steckt dahinter.

Wer einen eigenen Garten besitzt, darf sich glücklich schätzen. Ob zum Anbau von Gemüse, zum gemeinsamen Grillabend oder einfach nur, um die Seele baumeln zu lassen. Natur direkt vor der Haustür tut gut. Allerdings gibt es bestimmte Regeln, an die sich Gartenbesitzer halten müssen, sonst drohen Strafen bis zu 100.000 Euro.

Gefährlich teurer Abfall im Garten

Die Rede ist dabei von Dingen, die im Garten gelagert werden, oder genauer ausgedrückt, Dinge, die man nicht lagern darf. Denn was man im eigenen Garten verstaut, unterliegt dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Insbesondere Dinge, die der Umwelt schaden, gehören nicht in den Garten. Sollte man Derartiges trotzdem lagern, ist mit Strafen bis zu 100.000 Euro zu rechnen. Dazu gehören unter anderem auch Farbreste vom letzten Anstrich eines Möbelstückes oder aber sogar ein kaputtes Fahrrad, das man nur bisher nicht entsorgt hat. Grundsätzlich,  so das Gesetz,  darf man Hausrat und Abfall nicht so einfach im eigenen Garten lagern, wenn sie Umwelt und Mensch gefährden könnten. So kann zum Beispiel auslaufendes Öl den Gartenbesitzer bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.

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Vorsicht auch bei Komposthaufen

Was diesen Strafen bis zu 100.000 Euro nicht unterliegt, sind hingegen ein ungepflegter Garten mit hohem Gras anstelle eines gemähten Rasens. Ebenso sind umherliegende Möbel für den Besitzer des Nachbargartens sicherlich eine Zumutung und eine Beleidigung für Ästheten. Auch Unkraut, Wäscheleinen und Spielzeug für Kinder, das kreuz und quer verteilt liegt, wird nicht mit Strafen geahndet. Denn derartige Dinge sind weder eine Gefahr für die Öffentlichkeit noch für die Umwelt.

Vorsicht geboten ist hingegen bei Müll, welcher Mäuse, Ratten oder andere Schädlinge anlockt. Hier können Strafen bis zu 100.000 Euro drohen. Speziell dem Komposthaufen sei ein genauerer Blick geschuldet. Das Umweltbundesamt legt dabei fest, was genau als Bioabfall entsorgbar ist. Dazu gibt es eine entsprechende Bioabfallverordnung, die erklärt, welcher Müll zur Kompostierung genutzt werden kann.