Verschwindet: Erstes Nachbarland verbietet vegane Steaks und Wurst

Veganes Steak in der Pfanne
Symbolbild © istockphoto/PS3000

Frankreich macht den ersten Schritt. Bald ist es in diesem Nachbarland Deutschlands verboten, vegane Steaks und Wurst als „Fleisch“ zu bezeichnen. Ein drastischer Schritt, der in manchen Kreisen in Deutschland auf Freude stößt, bei anderen wiederum für Unverständnis sorgt.

Inmitten der wachsenden Beliebtheit von Fleischersatzprodukten hat die französische Regierung eine neue Regelung eingeführt, die den Verkauf von vegetarischen Produkten mit Fleischbegriffen verbietet. Diese Maßnahme, die kürzlich verabschiedet wurde, soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch pflanzliche Alternativen irregeführt werden. Wer nach Fleisch sucht, soll nicht vegane Steaks und Wurst finden. Diese sollen allein schon durch die Verpackung klar vom „richtigen“ Fleisch zu unterscheiden sein.

Neue Regelung verbietet Verwendung von Fleisch-Begriffen für vegetarische Produkte

Die französische Regierung hat eine Liste von Begriffen veröffentlicht, die zukünftig nur noch für Fleischprodukte verwendet werden dürfen. Dies umfasst Wörter wie Filet, Steak und Schinken. Vegetarische Produkte dürfen diese Bezeichnungen nicht mehr tragen, es sei denn, sie enthalten tatsächlich Fleisch. Streng, aber vielleicht auch sinnvoll für den ein oder anderen Supermarktgänger. Diese Entscheidung folgt einer früheren Initiative aus dem Jahr 2020, die darauf abzielte, traditionelle Fleischbegriffe für vegetarische Produkte zu verbieten.

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Ursprünglich sollte die neue Regelung bereits im Oktober 2022 in Kraft treten. Stattdessen wurde sie aber kurzzeitig und vorübergehend ausgesetzt. Grund: Eine Verbraucherorganisation hatte Klage eingereicht. Kritiker befürchteten Verwirrung bei den Verbrauchern, während die Fleischindustrie argumentierte, dass Produkte mit Bezeichnungen wie „vegetarische Wurst“ oder „pflanzliches Steak“ irreführend seien. Die Regierung hat die Regelung nun angepasst. So darf man Produkte mit einem geringen Anteil pflanzlicher Eiweiße weiterhin als Fleischprodukte vermarkten.

Auswirkungen auf den Markt und Strafen bei Nichtbeachtung

Obwohl die neue Regelung bestimmte Veränderungen auf dem Markt für vegetarische Produkte in Frankreich mit sich bringt, sind Hersteller aus anderen EU-Ländern von diesem Verbot nicht betroffen. Sie können ihre Produkte weiterhin in Frankreich verkaufen, da die EU-Gesetzgebung nur die Verwendung von Bezeichnungen tierischer Produkte für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse verbietet.

Verstöße gegen die Regelung ahnden die Behörden mit Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro. Unternehmen müssen bis zu 7.500 Euro zahlen. Hersteller haben jedoch ein Jahr Zeit, um ihren Bestand an Produkten, die gegen die neue Regelung verstoßen, abzuverkaufen.