Bürgergeld ist da: Diese Woche geht’s los für Millionen Empfänger

Eine Frau holt Geld aus ihrem Geldbeutel.
Symbolbild © istockphoto/Irina Shatilova

Bald schon steht die nächste Auszahlung des Bürgergelds an. Diese Woche geht’s schon los und Millionen Empfänger erhalten ihre Auszahlungen vom Jobcenter. Was es zu beachten gilt und was zu tun ist, wenn das Geld nicht ankommt.

Jeden Monat gibt es verschiedene Auszahlungstermine für die Empfänger von Bürgergeld. Diese Woche geht’s los und für Millionen von Berechtigten startet die Auszahlung für den April.

Seit Januar Regelsatz erhöht

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde automatisch auch der Regelsatz um fünfzig Euro erhöht. Der Hartz-4-Nachfolger soll den Berechtigten zudem mehr Möglichkeiten für die Weiter- oder Fortbildung bieten. Alleinstehende erhalten bis zu 502 Euro im Monat an Bürgergeld. Davon müssen sie Lebensmittel, Freizeitaktivitäten oder auch Kleidung und Strom bezahlen.

Vom Jobcenter werden dann noch Miete und Heizkosten übernommen. Jeden Monat erhalten die Berechtigten den entsprechenden Bedarfsbetrag im Voraus auf ihr Konto überwiesen. Jetzt stehen die Auszahlungen für April an. Damit die Bürgergeld-Empfänger mit ihren Finanzen haushalten können, ist es ratsam zu wissen, wann das Geld auf dem Konto ankommt.

Unterschiedliche Auszahlungstermine

Je nach Ort und Jobcenter kann sich die Auszahlung um einige Tage verschieben. Ein Empfänger in Stuttgart erhält also nicht immer zeitgleich sein Geld mit einem Empfänger aus Karlsruhe. Zudem gilt es zu beachten, ob zwischen dem Monatswechsel ein Wochenende, Feiertage oder ein Sonntag liegen. Auch hier kann sich der Empfang des Geldes verschieben.

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Generell überweist das Jobcenter das Geld immer zum Ende des Monats im Voraus für den darauffolgenden Monat. Das bedeutet, dass die Auszahlung für den Monat April zum 31. März startet. Das Bürgergeld für Mai sollte dann ab Freitag, den 28. April, überwiesen werden. Am 31. Mai sollte demenstsprechend das Geld für Juni zur Verfügung stehen.

Wichtige Fakten zum Bürgergeld

Bürgergeld-Empfänger sollten wissen, dass das Geld aller Voraussicht nach bis zum Freitag, den 31. März, auf ihrem Konto sein sollte. Wer über kein eigenes Konto verfügt, kann sich auch einen Scheck ausstellen lassen. Die Kosten, die dabei entstehen, werden jedoch vom Regelsatz abgezogen.

Sollte das genehmigte Geld nicht rechtzeitig auf dem Konto eintreffen, ist es wichtig, sich direkt beim Jobcenter zu melden. Sollte das Jobcenter das Bürgergeld nicht überweisen, muss dies offiziell begründet werden.