Neue Hilfe: 500 Euro Bonus kommt für bestimmte Haushalte

Die Gaspreise steigen.
Symbolbild © istockphoto/HT-Pix

Ab sofort gibt es einen brandneuen Bonus vom Arbeitsamt. Für einige Haushalte bedeutet dies ein sattes Extra im Portemonnaie.

Infolge der Inflation und der explodierenden Kosten für Strom und Gas haben viele Haushalte Probleme, mit ihrem Geld über den Monat zu kommen. Vom Jobcenter gibt es jetzt finanzielle Unterstützung. Doch nicht jeder kommt an diesen lukrativen Bonus.

Einmaliger Bonus vom Jobcenter beschlossen

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine weitere finanzielle Unterstützung. Mit anderen Worten bedeutet das: Einige Verbraucher erhalten einmalig 502 Euro im Monat. Das soll zumindest einen Teil der hohen Heizkosten abfedern.

Überdies sind Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit – kurz BA – zu finden, die besagen, dass ein Haushalt unter gewissen Umständen das Geld bekommt. Eine Voraussetzung sei das Vorliegen einer Nachzahlung der Heizkosten oder der Kauf neuer Vorräte.

Diesen Haushalten steht der Bonus zu

Dieser neue Bonus ist ebenso wie das Bürgergeld seit dem 1. Januar 2023 gültig. Die 500 Euro extra gibt es bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Aber Vorsicht, nicht jeder Haushalt ist berechtigt, den Bonus zu beantragen. So veranschlagt das BA das Vorliegen „von den Voraussetzungen der Grundsicherung“.

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Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen nicht mehr Vermögen besitzen als 15.000 Euro. Ein Haushalt muss außerdem nachweisen, dass die Einnahmen nicht reichen, um die Rechnung vollständig zu bezahlen. Außerdem muss der Antragsteller grundsätzlich dazu in der Lage sein, zu arbeiten.

Finanzielle Hilfe in der Energiekrise

Ein Ende der Energiekrise ist bis heute nicht in Sicht, deshalb kommt für viele Haushalte dieser Bonus zur richtigen Zeit. Obendrein hat die Ampelregierung eine Preisbremse für Flüssig-Gas, Pellets und Öl beschlossen. Demnach erhalten private Haushalte ab März rückwirkend eine Gutschrift auf ihre Strom- und Gaskosten. Bis dahin müssen die Verbraucher aber überbrücken und haben so die Gelegenheit, den Bonus zu beantragen und die Kosten etwas abzufedern.