Nächste große deutsche Modekette pleite: Betrieb komplett eingestellt

Sonderverkauf am Eingang eines Geschäftes.
Symbolbild © istockphoto/Kyryl Gorlov

Eine deutsche Modekette ist insolvent und hat ihren Betrieb eingestellt. Auch der Onlineshop ist nicht mehr erreichbar. Das kam völlig überraschend.

Die Pleitewelle reißt nicht ab. Nun ist die nächste deutsche Modekette insolvent. Ihr Onlineshop ist nicht mehr aufrufbar. Dabei war das Unternehmen im gehobenen Textilbereich tätig.

Große Modekette pleite

Das Unternehmen verkauft qualitativ hochwertige Sportartikel. Es wurde 2005 in München gegründet, musste jetzt aber den Geschäftsbetrieb einstellen. Die Rede ist von Keller Sports. Das Unternehmen geht diesen Schritt gemeinsam mit einem Insolvenzverwalter, dem Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff. Derzeit ist auch der Webshop des Unternehmens nicht mehr erreichbar. Der Insolvenzantrag war bereits im November vergangenen Jahres gestellt worden. Grund war eine finanzielle Schieflage, die auf globale Probleme in der Lieferkette zurückzuführen war. Zudem hätten sich der Markt und die Bedingungen für das Unternehmen und die Verbraucher drastisch verändert.

Webshop und App sind offline

Wer in den letzten Tagen versucht hat, den Webshop oder die App von Keller Sports aufzurufen, wurde enttäuscht. Er kommt lediglich auf die Website des Unternehmens. Konkrete Informationen, wie es mit dem Betrieb weitergehen soll, gibt es derzeit nicht. Fragen zu laufenden Bestellungen können Kunden auch nicht klären. Dies ist für viele eine sehr unbefriedigende Situation. Unklar ist, ob die große Modekette einen neuen Investor sucht. Ebenso unklar ist die Situation für die rund sechzig Mitarbeiter von Keller Sports. Immerhin sind die Löhne aller Beschäftigten bis Ende Februar gesichert.

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Modekette pleite: Kunden sind Verlierer

Zurzeit ist die Rede davon, dass der gesamte Betrieb bei Keller Sports still steht. Einige Kunden haben vom bestellten Insolvenzverwalter die Nachricht erhalten, dass das Unternehmen am 7. März 2023 Insolvenz angemeldet habe. Für Waren, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgeschickt werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Diese ist, wenn überhaupt, als Quotenzahlung erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens möglich. So bleiben am Ende viele Kunden auf der Strecke. Dennoch ist es ratsam, die Entwicklung der Insolvenz des Unternehmens im Auge zu behalten.