Neue Regel: Pfand kommt auch auf Milchprodukte – „noch teurer“

Ein Regal mit Milchprodukte im Supermarkt.
Symbolbild © istockphoto/Trots1905

Kunden müssen bald mit einer drastischen Änderung im Supermarkt rechnen. Durch eine neue Regel wird Pfand jetzt auch für Milchprodukte möglich. So könnte die Pfandrückgabe an den Automaten bald deutlich länger dauern.

In Deutschland soll eine neue Regel dazu führen, dass in Zukunft auch Pfand auf Milchprodukte fällig wird. Bislang gilt das Pfandgesetz nur für Dosen, PET-Einweg-Getränkeflaschen und Mehrwegbehälter.

Pfand für Milchprodukte kommt

Verbraucher haben sich mittlerweile daran gewöhnt, Pfand für Mehrwegbehälter, PET-Einweg-Getränkeflaschen und Dosen einzukalkulieren. Vollgepackt mit Leergut geht es dann in den Supermarkt oder Discounter an den Pfandautomaten zur Rückgabe. Doch nun kommt eine neue Regel, die das Pfand auch auf Milchprodukte ausweiten soll.

Für Einwegbehälter sind es in Deutschland 25 Cent, welche pro Flasche oder Gefäß hinzukommen. Bei der Rückgabe erhält der Kunde den Pfandbetrag dann zurückerstattet. So soll Müll vermieden und zugleich die Umwelt weniger belastet werden. Denn wenn die Behälter zurückgebracht werden, landen sie nicht in der Natur.

Neue Pfandregel geplant

Die Bundesregierung plant indessen, das vorhandene Pfandsystem auszuweiten. Dabei gab es im Jahr 2022 bereits eine umfangreiche Reform des Pfandsystems in Deutschland. Jetzt kommt diese Regelung auch für Milchgetränke. Neben Erfrischungsgetränken und Mineralwasser, Bier und alkoholhaltigen Mischgetränken sollen also auch sie mit in das Pfandsystem aufgenommen werden.

Lesen Sie auch
Nachbarland erhöht Getränkepreise – "Liegt jetzt bei knapp 6 Euro"

Laut der Bundesregierung soll eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2024 genutzt werden, um das System entsprechend auszuweiten. Hierbei soll dann auch die Aufnahme von Milchgetränken in das Programm erfolgen, heißt es. Bislang galt das Pfandgesetz nicht für Verpackungen von Milchgetränken. Doch das soll sich jetzt ändern.

Diese Gefäße sind betroffen

Milchshakes, Kaffee-Mischgetränke sowie generell Milchgetränke sollen dann ebenfalls von der Pfandpflicht betroffen sein. Durch die neue Regel kommt dann also ein Pfand für eine ganze Reihe von Milchprodukten, die bisher ohne auskamen.

Derzeit gibt es außerdem Diskussionen darüber, auch Frucht- und Gemüsesäfte, Weinflaschen, Cider, Apfelwein sowie Spirituosen mit Pfand zu belegen. Diese sollen aber erst einmal noch pfandfrei bleiben. Durch das neue Gesetz will die Bundesregierung Müll vermeiden und Rohstoffe schonen.