Neues Gesetz kommt wohl für Aldi – „Kunden dann in der Pflicht“

Kunde in der Gemüseabteilung von Aldi Süd
Symbolbild © imago/Manfred Segerer

Die wenigsten wissen, dass sie als Kunden von Aldi und auch anderen Supermärkten in einer gewissen Pflicht stehen. Wir erklären, wobei das der Fall ist.

Nicht immer überstehen alle Produkte den Gang durch den Supermarkt ohne Schaden. Aber wer bürgt dafür? Kunden stehen jedoch mehr in der Pflicht, als sie vielleicht zunächst dachten. Wir klären auf. Denn nicht jeder Fall ist gleich.

Als Kunde in der Pflicht

Eigentlich möchte man nur einkaufen gehen, aber selbst dort kann es auf einmal ganz anders laufen als erwartet. So erging es auch diesen Aldi-Kunden, die ihr blaues Wunder erlebten, als sie eine Eierpackung öffneten. Aber zumindest ist diese heil geblieben. Denn beim Durchstreifen der Gänge und Regale ist es nicht nur einmal vorgekommen, dass etwas zerbrochen ist. Und wenn uns nun ein Glas aus den Händen gleitet oder eine Dose unglücklich zu Boden fällt, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer trägt die Verantwortung und wer kommt für den Schaden auf? „Die Kunden stehen in der Pflicht“, antwortet die Verbraucherzentrale. Es gibt aber auch Ausnahmen.

In allen Supermärkten

Seien wir ehrlich: Gestehen wir es jedes Mal, wenn uns etwas kaputtgeht, oder versuchen wir uns auch manchmal davonzuschleichen? Das Gesetz besagt, dass wir, wenn wir den Schaden verursacht haben, ihn auch bezahlen müssen. Wenigstens handelt es sich dabei aber nicht um den Verkaufs-, sondern um den Einkaufspreis, den wir abdrücken müssten. Aber das ist auch nur das offizielle Gesetz. Denn wer sich freundlich verhält und „den Fall gesteht“, der darf durchaus auf einen kulanten Angestellten hoffen, der darauf verzichtet, den umgestoßenen Artikel bezahlen zu lassen.

Lesen Sie auch
Neue Pfandregelung für Kaufland kommt – "Für jeden bemerkbar"

Wer mit Kindern im Supermarkt unterwegs ist, sollte wissen, dass hier das Risiko, dass etwas zu Bruch gehen könnte, wesentlich größer ist. Auch hier gibt es genaue Regeln, wann die Kunden in der Pflicht stehen. Für kleine Kinder sind das auf jeden Fall die Eltern beziehungsweise die Aufsichtspersonen. Allerdings kann ein Kind ab dem Alter von bereits sieben Jahren verantwortlich gemacht werden. Sollte einem aber doch einmal so ein Malheur passieren, sind Ehrlichkeit und Freundlichkeit der beste Weg, weil eigentlich die meisten Mitarbeiter ein Auge zudrücken werden. Schließlich war es ja keine Absicht.